About

Über die OG und den SV

Die Ortsgruppen

 

Die Basis

Von der Ostsee bis zum Bodensee, von Rhein bis Oder: Flächendeckend bietet der SV in der Bundesrepublik seine Dienste an. Das macht seine Stärke und einen Teil seiner Attraktivität aus: Alle Mitglieder haben in der Nähe ihres Wohnorts die Möglichkeit, ihre Tiere optimal auszubilden, sich mit ihnen sportlich zu betätigen und im Problemfall stets kompetente Ansprechpartner zu finden.

 

Die breite, aktive Basis - sie hat Tradition im SV.

 

Nur an der Basis des SV entsteht, was das Herz des Vereins schlagen lässt - der Deutsche Schäferhund. Allein die rege und engagierte Mitarbeit der Züchter, Ausbilder und Besitzer garantiert ihm Wert und Kraft. Die rund 2.000 örtlichen Unterabteilungen sind deshalb die eigentliche Basis des Vereins – die Ortsgruppen.

Das alte Vereinsheim.Fröhliches Zusammensein im Vereinsheim

Jede von ihnen verfügt über einen entsprechend großen Übungsplatz, Vereinsheim inklusive. Selbstverständlich sind auch alle notwendigen Gerätschaften vorhanden: Den Mitgliedern stehen sie für Ausbildung, Training und Prüfungen zur Verfügung.

 

Neben dem traditionellen Angebot der Gebrauchs- und Begleithund-Ausbildung nehmen immer mehr Ortsgruppen auch Agility und Obedience in ihr Programm auf, das sich übrigens keineswegs nur durch hundesportliche Aktivitäten auszeichnet. Viele Ortsgruppen nehmen auch aktiv am gesellschaftlichen Leben ihrer Gemeinde teil - durch Tage der offenen Tür, durch Ausstellungen mit Info-Ständen und Veranstaltungen für Schulklassen und Kindergartengruppen. Daneben besteht meist überall enger Kontakt zum örtlichen Tierschutz.

 

Die Ortsgruppe Großmaischeid e.V. gehört zur Landesgruppe 10 (Rheinland-Pfalz) und  besteht seit dem 12. April 1989 und ist seitdem im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. organisiert. Das Vereinsgelände befindet sich Im Bartenheckelchen in 56276 Großmaischeid.

 

Platzordnung

Die ,,Zwölf Gebote" unseres Vereins für den reibungslosen Ablauf des Übungsbetriebes.

 

  1. Hunde ohne gültigen Impf- und Versicherungsnachweis dürfen nicht auf das Vereinsgelände gebracht werden.
  2. Auf dem Vereinsgelände herrscht, außer bei dem Training auf Anweisung des Übungsleiters, allgemeine Leinenpflicht.
  3. Hunde mit Stachelhalsband, elektrischen Impulsgeräten etc., dürfen nicht auf das Vereinsgelände.
  4. Training darf nur unter Aufsicht eines Übungsleiters, Schutzdienst nur mit einem Figuranten mit vorschriftsmäßiger Schutzkleidung durchgeführt werden.
  5. Die Übungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Das Betreten des Übungsplatzes während der Ausbildung ist untersagt. Außerhalb der Übungszeiten ist das Betreten oder Benutzen des Geländes nur von oder mit autorisierten Personen gestattet.
  6. Bei Verunreinigung des Vereinsgeländes durch Markieren und Hundekot hat der Hundeführer selbst umgehend für die Säuberung zu sorgen.
  7. Hunde dürfen nur bis zu einem Alter von 9 Monaten ins Vereinsheim
  8. Für Beschädigungen durch den Hund haftet der Hundehalter. Für Beschädigungen durch Personen haftet der Verursacher selbst. Eltern haften für ihre Kinder.
  9. Bei Tierquälerei erfolgt der Platzverweis, gegebenenfalls wird Anzeige erstattet.
  10. Platzerhaltungsdienste werden mehrmals jährlich durchgeführt. Die Termine zum Platzerhaltungsdienst/Arbeitseinsatz werden an den Info-Tafeln und durch die Vorstandschaft und oder die Übungsleiter bekannt gegeben.
  11. Den Anweisungen der Vorstandschaft und oder den Übungsleitern ist grundsätzlich Folge zu leisten.
  12. Die Platzordnung ist grundsätzlich einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Platzverweis.